Neue Gesetze, Urteile und Wirtschaftsnachrichten mit steuerlicher Bedeutung – kurz erklärt und mit dem Hinweis, was das für Sie bedeutet.
13.10.2026
Rechtsprechung
Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 mündlich über die Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt. Es geht um die Verschonung von Betriebsvermögen, aber auch um Bewertung, Freibeträge und Steuersätze. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet. Bis dahin gilt das bisherige Recht.
Was das für Sie bedeutet:
Geplante Schenkungen und Übergaben nicht übereilt vorziehen oder verschieben. Freibeträge, Bewertung und vertragliche Absicherungen sollten Sie aber jetzt prüfen lassen.
Quelle: Heuking, 05.10.2026
13.10.2026
Gesetzgebung
Einkommensteuerreform 2027: Entlastung für Familien geplant
Das Bundeskabinett hat eine Einkommensteuerreform beschlossen. Geplant sind ein Grundfreibetrag von 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), Kindergeld von 267 € bzw. 272 € im Monat, ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 € und ein flacherer Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 €. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf 15 % und höchstens 900 € sinken.
Was das für Sie bedeutet:
Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren. Wer größere Handwerkerarbeiten plant, sollte den Zahlungszeitpunkt mit Blick auf die geplante Kürzung abstimmen.
Quelle: PwC, 02.09.2026
13.10.2026
Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2026: Was Vermieter und Steuerzahler erwartet
Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Unter anderem soll der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen auf 3,6 % pro Jahr steigen. Außerdem soll gesetzlich geregelt werden, wie der Kaufpreis eines bebauten Grundstücks auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt wird. Das ist wichtig für die Abschreibung. Das Verfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Was das für Sie bedeutet:
Wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen möchten, sprechen Sie die Kaufpreisaufteilung am besten vor dem Notartermin mit uns ab.
Quelle: EY, Regierungsentwurf JStG 2026
13.10.2026
Unternehmen
E-Rechnung: Ab Januar 2027 Pflicht bei mehr als 800.000 € Umsatz
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 gilt das für alle Unternehmen. E-Rechnungen empfangen können müssen Unternehmen bereits seit 2025.
Was das für Sie bedeutet:
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Rechnungssoftware strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung.
Quelle: Grant Thornton, 2026
13.10.2026
Lohn & Arbeit
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 €
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 € im Monat bzw. 7.596 € im Jahr.
Was das für Sie bedeutet:
Arbeitgeber sollten Stundenlöhne und die vereinbarten Stunden ihrer Minijobber rechtzeitig prüfen, damit die Grenze nicht überschritten wird.
Quelle: Minijob-Zentrale
13.10.2026
Lohn & Arbeit
Aktivrente: Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei weiterarbeiten
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn von Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbständige, Minijobber und Beamte sind ausgenommen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.
Was das für Sie bedeutet:
Wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten oder solche Mitarbeiter beschäftigen, prüfen wir gern, ob die Lohnabrechnung den Freibetrag richtig berücksichtigt.
Quelle: IWW, Beratungspraxis
13.10.2026
Aus der Region
Grundsteuer Hessen: Zweifel bei großen Grundstücken im Außenbereich
Das Hessische Finanzgericht hat in einem Eilverfahren (Az. 3 V 1420/24) Zweifel geäußert, ob das hessische Flächen-Faktor-Modell bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich verfassungsgemäß ist. Die Vollziehung des Bescheids wurde teilweise ausgesetzt, die Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist zugelassen. Für die meisten Eigentümer ändert sich vorerst nichts.
Was das für Sie bedeutet:
Besitzen Sie ein sehr großes Grundstück im Außenbereich? Dann lohnt sich ein Blick auf Ihren Grundsteuerbescheid.
Quelle: DATEV magazin, 15.07.2026
Die Beiträge geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Beratung. Gesetzentwürfe können sich im Verfahren noch ändern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, was eine Änderung für Ihre Situation bedeutet.